Bild- und Begriffsrechte beachten und kostenpflichtige Abmahnungen verhindern

Ja – es ist traurig: Da engagieren sich Gruppen und Menschen für eine bessere Welt und bekommen dann Rechnungen von Rechtsanwälten, weil sie in ihrer Kommunikation Marken- und / oder Bildrechte nicht beachtet haben!

fairNETZt hat in den letzten Monaten zwei solcher Abmahnungen für fehlende Quellenhinweise und nicht vorhandenen Bildrechte erhalten, in Summe über 600 EUR. Wir haben die betroffenen Gruppen informiert, die ihrerseits ggü. fairNETZt für Inhalte haften.

Als Sofortmassnahme schlagen wir vor:

  • die Gruppenredakteur*innen löschen SOFORT alle Bilder, für die keine Vereinbarungen über Rechte vorliegen
  • die Gruppenredakteur*innen stellen SOFORT alle Artikel, Blogs, Termine auf NICHT ÖFFENTLICH (= privat), die in der Vergangenheit liegen

Für die Zukunft empfehlen wir die strikte Berücksichtigung der Urheberrechte. Bildquellen wie unsplash bieten hierzu einfache Möglichkeiten. Oder die Nutzung eigenen Bildmaterials.

Überdies haben wir gehört, dass auch Begriffe wie „Webinar“ markenrechtlich geschützt sein können: Wer den Begriff ohne Genehmigung verwendet, muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen. Um das zu vermeiden, sollte man alternative Begriffe wie „Online-Seminar“, „virtueller Vortrag“ oder „Web-Seminar“ verwenden.

Wir sind froh für weitere hilfreiche Hinweise – gerne als Antwort auf diesen Blog. Danke.

Photo by Brigitta Schneiter on Unsplash