Gestern Abend (18.2.2020) wurde nach erneut teilweise heftiger Debatte im Gemeinderat letztlich beschlossen wie vorgeschlagen. Auch wenn der Beschlussvorschlag kurzfristig noch dreigeteilt wurde – am Ergebnis änderte das nichts. Lediglich die Stimmenverhältnisse bei den „Teilvorschlägen“ waren unterschiedlich.
Die Kontroversen, die die Debatte aufzeigte, liegen zum einen in der unterschiedlichen bzw. sogar unklaren Auffassung darüber, was Bürgerbeteiligung wohl meinen könnte, zum andern in der unterschiedlichen Gewichtung von Chancen und Risiken – insbesondere im Umgang mit den bestehenden Konzepten und dem Geld, das nun (möglicherweise unnötig) für neue Konzepte ausgegeben werden soll, wo man doch Bestehendes verwenden bzw. nur überarbeiten müsse.
Über Art und Nutzen von Bürgerbeteiligung sollte man sich dringend Klarheit verschaffen – und dies am besten im Trialog aus Rat, Verwaltung und Bürgerschaft. Vielleicht als „Beteiligungsbeirat“, als 4+4+4-Beteiligungsgespräche (+ Moderation = wilde 13) oder, wie schon in 2017 vorgeschlagen, als Beteiligungskonvent (hier das Infoblatt von damals).
Die Verwaltung geht nun in die Analyse, hier der Text laut Beschlussvorlage:
„Phase 1: Der Prozess beginnt mit der Verwaltung, die auf Basis einer vorherigen Analyse im Rahmen einer im Februar 2020 stattfindenden Verwaltungswerkstatt den Entwurf eines neuen Zielbilds für die Stadt Lörrach entwickelt. …“
Wenn man einen Input / eine Information zur Analyse geben möchten kann man dies an Frau Baldus-Spingler schicken – so die Auskunft unseres Oberbürgermeisters gestern auf meine Anfrage.
Tun wir’s…