Stand Mai 2019:
Der Gemeinderat Lörrach besteht aus vier Fraktionen: CDU, SPD, Grüne und Freie Wähler (zuzüglich zwei Mitglieder ohne Fraktionszugehörigkeit). Mitglieder des Gemeinderat tagen zusätzlich in zwei Ausschüssen: Hauptausschuss und Ausschuss für Umwelt und Technik (dieser inklusive der Ausschüsse Betriebe und Umlegung). Eine Beteiligung durch sogenannte „sachkundige Einwohner“ besteht nicht.
Muss das / sollte das so bleiben?
Wir denken, man kann das verändern und zu einem effektiveren und bürgernäheren Modell wandeln – und zwar innerhalb der Grenzen, die uns die Gemeindeordnung (GemO) vorgibt.
Rechtsgrundlage
Nach Art. 28 und 70 des Grundgesetz Deutschlands obliegt die Zuständigkeit zur Regelung der Gemeindeverfassung den Ländern. In Baden-Württemberg ist dies in der Gemeindeordnung geregelt worden (GemO vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 19.6.2018).
Die Rechte und Pflichten des Gemeinderat sind dort in den §§ 24 bis 42 geregelt, zu oben angeführtem besteht weitgehende Freiheit zu eigenen Festlegungen, insbesondere müssen die Fraktionen nicht aus Mitgliedern eines Wahlvorschlags / einer Partei bestehen, sondern können sich frei zusammensetzten. Die Geschäftsordnung des Gemeinderat Lörrach verlangt hier: mindestens drei Mitglieder, Fraktionen können sich unabhängig von Gemeinderat-Beschlüssen bilden.
Ebenso ist die Bildung von beratenden wie entscheidenden Ausschüssen nicht an Wahlvorschläge / Parteien gebunden, sie müssen jedoch zu Beginn einer Legislaturperiode neu vom Gemeinderat gewählt werden und müssen mindestens aus vier Mitgliedern bestehen.
Sachkundige Einwohner können in jeden Ausschuss beratend vom Gemeinderat gewählt werden.
Warum also den Möglichkeiten der GemO nicht Rechnung tragen, um
- Sachverstand und Kompetenzen zu bündeln,
- Entwicklung über Partei- bzw. Wahlvorschlagsgrenzen zu ermöglichen – schließlich geht es lokal meist um Sachthemen,
- Vertreter*innen aus der Bürgerschaft frühzeitig und systematisch in Beratungen einzubinden
- Kooperation zu üben statt Konkurrenz zu pflegen,
- Entscheidungswege zu verkürzen.
Vision
Stand Juni 2019 ist dann:
- Der Gemeinderat Lörrach bildet partei- bzw. wahlvorschlagsübergreifend Fraktionen nach Handlungsschwerpunkten, z.B.:
- Fraktion Mobilität, Verkehr
- Fraktion Wohnen, Bauen
- Fraktion Wirtschaft und Handel
- Fraktion Bildung
- Fraktion Daseinsvorsorge, das gute Leben, Wohlfühlen in der Stadt
- Der Gemeinderat bildet zu den Themenfeldern in Punkt 1 beschließende und /oder beratende Ausschüssefür spezielle Aufgaben (GemO § 39-41)
- Gemäß GemO nicht delegierbare Aufgaben werden in einem Hauptausschuss vorberaten bzw. entschieden, falls dieser beschließend festgelegt wurde.
- In alle Ausschüsse werden beratend sachkundige Einwohner berufen. Dazu werden die Einwohnenden aufgefordert, sich für die Ausschuss – Arbeit zu bewerben.
- Alle anstehenden Themen sind frühzeitig öffentlich einsehbar- wie auch im 4-Phasen-Modell vorgesehen.
- Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Gemeinderat Lörrach werden entsprechend angepasst.
Durch die Auflösung der Parteienstruktur in den Fraktionen werden zum einen Parteihürden und Ideologien abgebaut und zum andern Kompetenzen gebündelt, da sich die Mitglieder des Gemeinderats nach ihren Kompetenzen und Neigungen den neuen Fraktionen zuordnen werden. Die Vorbesprechungen haben somit von Anbeginn einen Fokus auf Sachthemen.
In den Ausschüssen ist dann zusätzlich weiterer Sachverstand aus der Bürgerschaft verfügbar. Dies hat zum einen den Vorteil, dass weitere Kompetenz mit in den Beratungsprozess eingebunden wird, zum anderen aber auch Betroffene selbst ihre Sicht der Dinge frühzeitig einbringen können und die betroffene Bürgerschaft sich besser vertreten fühlt.