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Brauchen wir ein Bundesmobilitätsgesetz?
Do 16. Dezember 2021, 18:15 - 19:45
Online-Diskussion über die Notwendigkeit eines Bundesmobilitätsgesetzes u.a.
mit
- Dr. Jan Werner, Jurist, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Verkehrsclub Deutschland (VCD) und bundesweit anerkannter Spezialist zu Fragen des Rechtsrahmens menschen- und umweltgerechter Mobilität.
sowie
- Detlef Müller, MdB, SPD, Lokomotivführer (hat bei der BTW das einzige SPD-Direktmandat in Sachsen geholt)
- Susanne Menge, MdB, Grüne, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Mobilität Bündnis 90 / Die Grünen
- Bernd Reuther, MdB, FDP, Mitglied im Verkehrsausschuss und Vorsitzender der AG Verkehr der FDP-Bundestagsfraktion (19. Wahlperiode)
Programm
18:15 Begrüßung durch Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende; Einführung und Moderation Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.
18:30 Impulsreferat Dr. Jan Werner
18:45 Podiumsdiskussion mit Vertreter:innen der Parteien der Ampelkoalition
19:20 Publikumsfragen
Hier kommt ihr zur kostenlosen Anmeldung
Die Zugangsdaten für Zoom werden aus Sicherheitsgründen am Tag der Veranstaltung zugeschickt.
Hintergrund
Mit Bundesschienenwegeausbaugesetz, Bundeswasserstraßenausbaugesetz und dem Fernstraßenausbaugesetz gibt es bislang keinen bundespolitischen verkehrsträgerübergreifenden Rechtsrahmen, der eine an ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien ausgerichtete Mobilitätsplanung, wie z.B. dem Klimaschutz, der Teilhabe an Mobilität oder dem Gesundheitsschutz zulässt.
Heutige Engpassanalysen (EPA) sind auf einen Verkehrsträger fokussiert und führen zu eingeschränkten Handlungsoptionen. So ist es z.B. unmöglich, auf einen festgestellten Engpass auf einer Autobahn mit einem Ausbau der Schiene, des ÖPNV oder der Radinfrastruktur zu reagieren. Anforderungen aus z.B. dem Klimaschutzgesetz fließen bislang in den Bundesverkehrwegeplan nicht ein (Bundesverkehrswegeplan 2030, S. 24) und damit auch nicht in die darauf vom Bundestag beschlossenen Ausbau- und Haushaltsgesetze.